Aus- und Fortbildung:

Die Feuerwehr wird bei ihren Einsätzen mit verschieden Situationen konfrontiert. Das Spektrum reicht von Menschen-/ Tierrettung, Brandbekämpfung, technischer Rettung/Befreiung bis hin zur Hilfe bei Katastrophen und Notständen. Damit man diese verschiedenen Gefahrenlagen sicher und erfolgreich bewältigen kann, müssen Feuerwehrleute über vielfältige und fundierte Kenntnisse verfügen. Eine regelmäßige Aus- und Fortbildung ist hier sehr wichtig, um den Wissensstand der Kameradinnen und Kameraden zu erhalten und auszubauen.


Der Gesetzgeber hat dazu eine Dienstvorschrift erlassen, die Aus- und Fortbildung von Feuerwehrangehörigen regelt.

Grundsätzliche kann man die Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr in drei Stufen unterteilen.

1.Ausbildung auf Standortebene
Grundausbildung (54 Stunden Feuerwehrtechnisches Grundwissen und 16 Stunden Lebensrettende Sofortmaßnahmen)
Mindestens 40 Stunden Fortbildung pro Jahr verpflichtend für jede aktive Einsatzkraft

2.Ausbildung auf Kreisebene
Speziallehrgänge vor allem im technischen bzw. Führungsbereich

3.Ausbildung auf Landesebene
Weiterführende Lehrgänge im technischen bzw. Führungsbereich

Um Feuerwehrleuten den Besuch der Ausbildungsveranstaltungen zu ermöglichen, hat die Landesregierung ein Gesetz erlassen. Dieses verpflichtet Arbeitgeber dazu, Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren für Einsätze und Ausbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit ohne Lohnkürzung freizustellen. Der entstandene Lohnausfall wird dann von der Gemeinde übernommen.

 

Ansprechpartner für Aus- und Fortbildung: Marcus Sägling

 

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